Gesuche
Die Stiftung gewährt Unterstützungsbeiträge nur an fachlich anerkannte Organisationen und Institutionen mit gemeinnütziger Zwecksetzung oder an natürliche Personen mit ausgewiesener Fachkompetenz in einem Unterstützungsbereich. Es können nur Unterstützungsgesuche berücksichtigt werden, die dem Stiftungszweck und den Förderbereichen entsprechen und die Vergabekriterien erfüllen. Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Projekt für eine Förderung grundsätzlich in Frage kommt, nehmen Sie Kontakt mit uns auf: schmaedecker@idm-stiftung.ch
Alle eingehenden Gesuche werden sorgfältig und zeitgerecht geprüft. Der Stiftungsrat behandelt die Gesuche an den Stiftungsratssitzungen, welche normalerweise zwei Mal im Jahr stattfinden.
Gesuche sind jeweils bis 5. März und 1. September einzureichen.
Bitte richten Sie Ihre Unterstützungsgesuche per Online-Formular an die Geschäftsführung. Verwenden Sie für die Einreichung von Unterstützungsgesuchen ausschliesslich das untenstehende Online-Formular. Füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie alle geforderten Beilagen ein. Gesuche müssen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass nur Gesuche behandelt werden, die diesen Anforderungen entsprechen.
Der Stiftungsrat legt Wert auf Zwischen- und Schlussberichte über den Verlauf der Projekte.
Bei Fragen und Unklarheiten hinsichtlich des Gesuchsformulars, nehmen Sie Kontakt mit uns auf: schmaedecker@idm-stiftung.ch
Unterstützungsgesuch
Zu beachten
Unterstützungsbeiträge werden nur an fachlich anerkannte Organisationen und Institutionen mit gemeinnütziger Zwecksetzung oder an natürliche Personen mit ausgewiesener Fachkompetenz in einem Unterstützungsbereich gewährt.
Gesuche sind jeweils bis 5. März und 1. September einzureichen.
Ingeborg Dénes-Muhr Stiftung
c/o Wenger Vieli AG
Dufourstrasse 56 | Postfach
8034 Zürich