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Gesuche

Die Stiftung gewährt Unterstützungsbeiträge nur an fachlich anerkannte Organisationen und Institutionen mit gemeinnütziger Zwecksetzung oder an natürliche Personen mit ausgewiesener Fachkompetenz in einem Unterstützungsbereich. Es können nur Unterstützungsgesuche berücksichtigt werden, die dem Stiftungszweck und den Förderbereichen entsprechen und die Vergabekriterien erfüllen.
 

Alle eingehenden Gesuche werden sorgfältig und zeitgerecht geprüft. Der Stiftungsrat behandelt die Gesuche an den Stiftungsratssitzungen, welche normalerweise zwei Mal im Jahr stattfinden.

Gesuche sind jeweils bis 5. März und 1. September einzureichen.
 

Bitte richten Sie Ihre Unterstützungsgesuche per Online-Formular an die Geschäftsführung. Verwenden Sie für die Einreichung von Unterstützungsgesuchen ausschliesslich das untenstehende Online-Formular. Füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie alle geforderten Beilagen ein. Gesuche müssen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass nur Gesuche behandelt werden, die diesen Anforderungen entsprechen.
 

Der Stiftungsrat legt Wert auf Zwischen- und Schlussberichte über den Verlauf der Projekte.
 

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt die Geschäftsführung.

Unterstützungsgesuch

Informationen Gesuchsteller/in
Steuerbefreit?
ZEWO-Gütesiegelt

Informationen Projekt

Bereich des Projektes (zutreffendes ankreuzen)

Beilagen:

Wir bitten darum, die Beilagen nach Möglichkeit in Word-Format oder als textidentifizierte PDF einzureichen. Besten Dank.

Projektbeschrieb:
Detaillierter Projektbeschrieb mit Informationen zum Projekt, Trägerschaft (inkl. Jahresrechnung) und Projektbeteiligten (u.a. Angaben zu Fachkompetenz und Erfahrungswerte)

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Internes Kontrollsystem:

Angaben zu internem Kontrollsystem

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Budget- und Finanzierungsplan:

Budget und Finanzierungsplan sowie Angaben zu weiteren Förderstellen, die angeschrieben wurden und Informationen zu bereits zugesicherten Beiträgen

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Einzahlungsschein:

Einzahlungsschein

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Zu beachten

Unterstützungsbeiträge werden nur an fachlich anerkannte Organisationen und Institutionen mit gemeinnütziger Zwecksetzung oder an natürliche Personen mit ausgewiesener Fachkompetenz in einem Unterstützungsbereich gewährt.

Gesuche sind jeweils bis 5. März und 1. September einzureichen.

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Ingeborg Dénes-Muhr Stiftung

c/o Wenger Vieli AG

Dufourstrasse 56 | Postfach

8034 Zürich

schmaedecker@idm-stiftung.ch

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